(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Jugendhillfe nach §52 Abs. 2 Nr. 4 AO. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Erziehung junger Menschen zu freien, verantwortungsvollen und toleranten Bürgern eines demokratischen Staates nach den Grundsätzen der internationalen Pfadfinderbewegung und dabei insbesondere durch Durchführung von Gruppenstunden und Kinder- und Jugendfreizeiten, Sammeln von Spenden, fachliche Beratung, Aus- und Weiterbildung ehrenamtlicher Gruppenführer und Organisation lokaler, regionaler und überregionaler Projekte. (4) Der Pfadfinder Stamm ist interkonfessionell. Er ist nicht an Parteien oder Interessengruppen gebunden. Er wahrt politische Neutralität und hat kein politisches Mandat seiner Mitglieder wahrzunehmen.
Sozialwesen
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