Förderung von Kindern und jungen Erwachsenen sowie benachteiligten Menschen. Ziel ist diesen Menschen durch Beratung, konkrete Hilfe und Bildungsangebote die Integration in die Gesellschaft und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Der Gegenstand des Unternehmens wird insbesondere verwirklicht durch: a. Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung nach Sozialgesetzbuch VIII § 27 SGB VIII und die Hilfearten nach § 30 - 35 SGB VIII. Benachteiligte junge Menschen werden durch stationäre Angebote oder durch ambulante Begleitung auf ihrem Weg zur Verselbstständigung pädagogisch begleitet und unterstützt. Das beinhaltet neben dem Erlernen von lebenspraktischen Fähigkeiten wie Haushaltsführung, Verwaltung persönlicher Finanzen, eine sinnvolle Freizeitgestaltung bis zur Unterstützung bei der Erlangung eines Schul-und Berufsabschlusses. b. Förderung von Menschen aus dem Ausland bei ihrer beruflichen Qualifizierung durch Stipendien und die Übernahme der Ausbildungsgebühren oder Aufstockung der Ausbildungsvergütung um den Abschluss der Berufsausbildung oder des Bildungs- angebotes (Schule, Studiengang, Kurs etc.) zu gewährleisten. Neben der individuellen Förderung des jungen Menschen mit dem Ziel Integration, wird das Gemeinwesen insofern unterstützt, als dass dem Fachkräftemangel entgegengewirkt wird.
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Sozialwesen
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