(1) Satzungszweck ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Förderung der Bildung und Erziehung sowie die Förderung des Umweltschutzes. (2) Gegenstand des Unternehmens ist die Satzungsverwirklichung. Dabei werden die Satzungszwecke insbesondere verwirklicht durch die aktive und materielle Unterstützung von wissenschaftlichen Projekten im Bereich der angewandten Systemforschung und Prognose. Die Gesellschaft führt eigene Forschungsprojekte durch, veröffentlicht die Forschungsergebnisse und stellt sie in wissenschaftlichen Symposien zur Diskussion. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch - die Erarbeitung, Entwicklung und Realisierung von Strategien zur Verminderung des Schadstoffausstoßes und zur Senkung des Energie- und Ressourcenverbrauchs, - die Durchführung von Projekten und Veranstaltungen im Bereich der Umweltbildung, - die Erstellung und Verbreitung von Informationsmaterial, - die Zusammenarbeit von Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Realisierung von Projekten, - Kooperationen und Unterstützung von Projekten Dritter, sofern sie die Bedingungen des Satzungszweckes erfüllen.
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