1. Beschaffung und/oder Weiterleitung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Schwerpunkt im Sozialraum Lüchow-Dannenberg durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für die in Satz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Die Gesellschaft unterstützt dabei insbesondere die ideellen und finanziellen Belange der steuerbegünstigten Einrichtungen des Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e. V. in Hannover (VR 2156 - AG Hannover) in den unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen des Vereins. 2. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch ihrerseits als Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts tätig werden. 3. Die Gesellschaft dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Wohlfahrtszwecken im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 in der jeweils gültigen Fassung.
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Sozialwesen
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