Durchführung von Werkverträgen gern. BGB auf dem Gebiet von Arbeitnehmerüberlassung und im Bereich der Sicherheitsdienstleistung gewerblich und kaufmännisch, ausgenommen sind Werkverträge und Dienstleistungen die einer staatlichen Genehmigung bedürfen; Beratung von Unternehmen in personellen und organisatorischen Fragen mit Ausnahme von Beratungsleistungen, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen; Personalvermittlung, Personalberatung, Personalweiterentwicklung und Personalcoaching; Vermittlung von Ausbildungsplätzen und Praktika; Zusammenbringen von Kunden und von in- und ausländischem Personal; Vermittlung von B to B Kontakten und Firmen sowie die Geschäftsvermittlung; Erbringung von Reinigungs- und Hausmeisterdienstleistungen (Unterhaltsreinigung, Reinigung von Firmen, Produktions- und Lagerflächen, Büros, Schulen oder ähnlichen Einrichtungen sowie in Privathaushalten, Gartenpflege und Winterdienst); gewerbsmäßige Überlassung von Personal gem. AÜG im allgemeinen, in der Reinigung und im Bereich der Sicherheitsdienstleistung, Personalvermittlung sowie Errichtung von Niederlassungen oder Erwerb und die Beteiligung an gleichartigen, ähnlichen oder branchenfremden Unternehmungen; Erbringen von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen; Rechts- und steuerberatende Tätigkeiten werden nicht durchgeführt.
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