Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der Allgemeinheit durch Volksbildung, Förderung des Naturschutzes und Förderung der Pflanzenzucht und der Kleingärtnerei. Des Weiteren die Förderung der Kunst und Kultur, insbesondere durch Durchführung von kreativen Bildungsangeboten für Kinder und junge Erwachsene, Durchführung von Theater-Workshops und Kleinkunstfestivals mit regionalen Amateur-KünstlerInnen auf dem PaLS-Gelände, Ermöglichung von angeleiteten Workshops auf dem PaLS Gelände zu den Themen Schriftstellerei, Malerei, Bildhauerei, Fotografie, Musik sowie sonstigen künstlerischen Bereichen. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Entwicklung und Verbreitung von ökologischen garten- und landwirtschaftlichen Modellen, in denen Pflanzen, Tiere und Menschen in fördernder Weise auf begrenztem Raum zusammen leben - nach Permakulturprinzipien. b) Die Ausbildung von Pflanzengemeinschaften, die sich auf der Grundlage weitgehender Selbstversorgung entwickeln, durch Gegenseitigkeitshilfe und Selbsthilfe wo jede Einzelne auch in ihrer Individualität geachtet wird. c) Entwicklung von Techniken und Herstellungsmethoden unter den Gesichtspunkten der Permakultur für baubiologische Werkstoffe, die den umweltbewussten Umgang mit Rohstoffen und Energie fördern; die Ergebnisse sollen der Öffentlichkeit durch Vorträge und Informationsveranstaltungen nähergebracht und vermittelt werden, ohne wirtschaftliche Zwecke damit zu verfolgen. d) Bodenverbesserung, Baubiologie und Sonnenenergienutzung sind wichtige Bestandteile zur Erreichung der vorstehend genannten Ziele. Alle Elemente des Permakultur-Parks, insbesondere Gewächshäuser, Ver- und Entsorgungssystem und landwirtschaftlich genutzte Flächen, ergeben zusammen genommen ein integriertes Forschungsprojekt für die Landwirtschaft und den Gartenbau zur Erforschung der Permakultur, ohne wirtschaftliche Absichten. e) Es sollen garten- und landwirtschaftliche Bildungs- und Forschungsstätten zur Erforschung der Permakultur errichtet werden. f) Es sollen Landflächen im Sinne der Permakultur bewirtschaftet werden. g) Solidarische Landwirtschaft nach Vorgaben der Gesellschaft. Die Gesellschaft kann ihre Aufgaben auch dadurch erfüllen, dass sie andere gemeinnützige Organisationen oder Körperschaften mit gleicher oder ähnlicher Zielrichtung unterstützt, sofern dadurch der Zweck der Gesellschaft gefördert wird und eine Gewähr für die sachgemäße Verwendung der so zugewiesenen Mittel besteht (Förderkörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO).
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Sozialwesen
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