Die Unterstützung der Dienststellen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen bei der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben durch die Erbringung von Personal-, Finanz-, Versicherungsund Verwaltungsdienstleistungen. Dem Eigenbetrieb obliegen für die Bediensteten und Versorgungsempfänger des Landes und der Stadtgemeinde Bremen die Durchführung und der Vollzug der Entscheidungen insbesondere in den Bereichen Besoldung, Entgelte, Versorgung, Zusatzversorgung, Beihilfen, Freie Heilfürsorge und Kindergeld sowie bei der Abrechnung der Bezüge und der Festsetzung von sozialen Leistungen und Nebenleistungen.Im Umfang der ihm vom Senat nach Art. 118 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen übertragenen Befugnisse trifft er auch die Entscheidungen. Er entscheidet über die gegen das Land und die Stadtgemeinde Bremen geltend gemachten Haftpflichtansprüche und wickelt diese ab. Der Eigenbetrieb bietet folgende Dienstleistungen an: Bearbeitung von allgemeinen Personalangelegenheiten im Auftrag, Haftpflicht- und Kaskodeckungsschutz über kommunale Schadensausgleiche. Der Eigenbetrieb erbringt seine Dienstleistungen auf Grund von Vereinbarungen mit den Dienststellen des Landes und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.
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