Vermittlung von Darlehen, Krediten und Konten deutscher und internationaler Kreditinstitute, soweit nicht erlaubnispflichtig nach KWG. Die Gesellschaft erbringt für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute die Anlageberatung und Anlagevermittlung von Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagengesellschaft oder einer Investmentaktiengesellschaft ausgegeben werden, die über eine Erlaubnis hierzu verfügt, sofern die sonstigen Voraussetzungen des § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 KWG eingehalten werden. Die Gesellschaft nimmt hierbei weder Geld noch Anteile von Kunden an und vermittelt keine Anteile an Sondervermögen mit zu-sätzlichen Risiken. Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen, Immobilien sowie Edelmetallen. An- und Verkauf von Edelmetallen. Die Gesellschaft kann Immobilien (Grundstücke, Gebäude, Wohnungen) erwerben, verkaufen, planen, bauen, renovieren und sanieren sowie managen und verwalten (Makler, Bauträger und Baubetreuer); ebenso Immobilienanteile anderer Unternehmen erwerben und vermitteln (Investmentanteile an Immobilien sind hiervon nicht umfasst). Tätigen von Investitionen, u. a. in nachhaltige, erneuerbare bzw. ökologische Technologien, Projekte sowie Produkte und Dienstleistungen. Vermittlung von Dienstleistungen und Produkten im Bereich Energie und Telekommunikation sowie Dienstleistern und spezialisierten Partnern. Vermittlungen und / oder Investitionen / Abwicklungen von Finanzdienstleistungsprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht erlaubnispflichtig nach KWG sind. Inanspruchnahme von Kapitalakquise- und Refinanzierungsmöglichkeiten, sofern nicht nach KWG erlaubnispflichtig, insbesondere zur Nutzung im Bereich des jeweils internen und externen Geschäftsbetriebs, der Infrastruk-turentwicklungen sowie zu Wachstumszwecken. Alle Bereiche der Unternehmensberatung, Projektentwicklung, Controlling. Recruiting und HR-/ Personalmanagement. Vorstands-, Aufsichtsrats-, Ge-schäftsführer- und Arbeitnehmer-, Personal- und Vertriebspartner-überlassungen (soweit zugelassen nach AÜG) sowie Übernahme externer Management- und Arbeitsaufgaben. Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen. Durchführung von Referats-, Dozenten- und Unterrichtstätigkeiten, auch als Aus- und Fortbildungseinrichtung. Bürodienstleistungen aller Art, insbesondere Schreibarbeiten, Rechenarbeiten und Datenerfassungen. Marketing- sowie PR-Tätigkeiten. Kauf, Verkauf, Handel, Vermietung, Überlassung von Büro- und IT-Waren aller Art sowie KFZ (Einzelhandel, ohne Fahrerdienste); KFZ-Flottenmanagement. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Sie kann zu diesem Zweck national und international auch andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Sie kann Unternehmen, an denen sie mehrheitlich beteiligt ist, unter ihrer Leitung zusammenfassen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern.
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