Umfassende Förderung, Pflege und Verbreitung des christlichen Glaubens. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Funktion als ständige Vertretung der weltweiten christlichen Gemeinschaft in Deutschland, welche 1827 durch die Feier des Abendmahls in Anwesenheit von John Nelson Darby begon-nen und seitdem fortgeführt wurde und unter der Bezeichnung \"Brethren, Brüder, Plymouth Brüder, Plymouth Brüder IV oder Plymouth Brethren Christian Church\" be-kannt ist. Insbesondere erfolgt dies dadurch, dass anderen gleichgesinnten Personen die Möglichkeit gegeben und gewährleistet wird, den Dienst Gottes auszuüben, Evangeliums-Versammlungen, Betrachtungen und Vorträge über das Wort Gottes, getreu den Anweisungen der Heiligen Schrift, zu halten. Die Organisationen und die Herausgabe von Schriften über die weltweiten Aktivitäten der Brüder und deren Unterstützung religiöser gemeinnütziger Ziele gehört zum satzungsgemäßen Tätigkeitsfeld. Soweit die Gesellschaft ihre Aufgaben nicht selbst wahrnimmt, wird sie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO bedienen.
Religionsgemeinschaften
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