Inklusion sozial benachteiligter Menschen, insbesondere behinderter Menschen, bei denen besondere Schwierigkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben entgegen stehen. Dies geschieht insbesondere durch: berufliche Qualifizierung, Beschäftigung sowie Betreuung in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes und in Integrationsprojekten gemäß § 68 Nr 3 (c)AO; zu diesem Zwecke kann die Gesellschaft selbst verschiedene Zweckbetriebe errichten und betreiben (z.B. eine Produktionsstätte für Lebensmittel sowie der Vertrieb der Erzeugnisse, gastronomische Betriebe), die der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen mit dem Ziel der beruflichen Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben des geförderten Personenkreises dienen; die Durchführung von Maßnahmen und Angeboten zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen; die Durchführung von Qualifizierungen, Erprobungen und Schulungen; der Aufbau und Betrieb eines Dienstes zur betrieblichen Inklusion; die integrative Arbeitnehmerüberlassung.
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Sozialwesen
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