1. Zweck der Gesellschaft ist a. Förderung, Planung & Durchführung von Volksbildung umzusetzen durch §2 (3e) b. Förderung, Planung & Durchführung von Naturschutz & Landschaftspflege umzusetzen durch §2 (3 a,c,e) c. Förderung, Planung & Durchführung von internationalen Gesinnung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens umzusetzen durch §2 (3 e, f, g) d. Förderung, Planung & Durchführung von Entwicklungszusammenarbeit umzusetzen durch § 2 (3f, g) e. Förderung, Planung & Durchführung von Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern unterschiedlicher Sozialmilieus umzusetzen durch §2 (3c, e) f. Förderung, Planung & Durchführung von Kriminalprävention durch soziale Nachhaltigkeit umzusetzen durch §2 ( 3b, c, e) g. Förderung, Planung & Durchführung von Heimatpflege durch sozial nachhaltige Gestaltung des gemeinsamen Lebensumfeldes umzusetzen durch §2 ( a, c, d, e) h. Allgemeine Förderung, Planung & Durchführung des demokratischen Staatswesens durch Bürgerbeteiligung umzusetzen durch §2 (3 e) i. Förderung, Planung & Durchführung von bürgerschaftlichem Engagement zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke umzusetzen durch §2 (3a, c, d, e) Diese Zwecke werden verwirklicht durch: a. Förderung, Vorbereitung & Durchführung von Bürgerbeteiligungsprojekten im Kontext von die Allgemeinheit betreffenen Infrastrukturmaßnahmen, bspw. die Errichtung von Kindergärten, Straßenbau, Geflüchtetenunterkünften, Windenergieanlagen, Klimaschutz - & Klimaanpassung, Stadt- & Quartiersentwicklung und -sanierung entsprechend § 2 (2 b, g, i) b. Förderung, Vorbereitung & Durchführung von Mediationen präventiv oder bei verhärteten Konflikten im Kontext von § 2 (2 f & 4 a). c. Förderung, Vorbereitung & Durchführung von Nachhaltigkeitsberatung & nachhaltiger Produktions-, Stadt-, Raum- & Infrastrukturplanung, sofern dies im öffentlichen Interesse liegt. Dies beinhaltet bspw. die Beratung im Sinne von Klimaanpassungsmaßnahmen die im öffentlichen Interesse liegen. Auch Projekte zur nachhaltigen Berücksichtigung sozialer Interessen der Nutzer*innen und Bewohner*innen bei Stadt-, Raum- & Infrastrukturplanung fallen in diesen Bereich. im Kontext von § 2 (2 b, e, f, g, i). d. Förderung, Vorbereitung & Durchführung von Moderation im Kontext § 2 (2) d.h. bei Projekten öffentlichen Interesses. e. Förderung, Vorbereitung und Durchführung von Projekten zur Demokratieerziehung. Bspw. Seminare und Workshops zu Partizipation, Anti-Rassismus, Gleichberechtigung & Diversity, Multiplikator*innenschulungen, Networking und Kommunikation, Klimaschutz und Nachhaltigkeit und Glücksökonomie, Mediation und Moderation und Wertevermittlung im Kontext von § 2 (2 a, b, c, e, f, g, h, i). f. Förderung von grenzüberschreitender Vernetzung unter anderem durch den Aufbau eines globalen Netzwerkes freier Mitarbeiter*innen im Kontext von § 2 (2 c, d) g. Förderung der Integration durch die Förderung, Vorbereitung und Durchführung von globalen Projekten, Förderung von sozialen Integrationsprojekten innerhalb & außerhalb von Europa, Förderung von Völkerverständigung durch die Förderung, Planung & Durchführung von internationalen Projekten die im Interesse der Allgemeinheit liegen, beispielsweise Schulungen, Webinare und Workshops vor Ort. Förderung von Austausch zwischen lokalen Projekten der denn Nachhaltigkeit heißt global denken und lokal handeln, es erfordert vernetztes Handeln und Handeln vor Ort im Kontext von § 2 (4 e, 2 a, c, d) h. Es wird ein Solidaritätsfonds eingerichtet. In diesen fließen Spenden zur Übernahme der Kosten der Aufgabenverwirklichung § 2 (4 a-g). Diese können von finanzschwachen Auftraggebern oder gemeinnützigen Organisationen beantragt werden. Im Rahmen der Ressourcen im Solidaritätsfonds soll gewährleistet werden, dass die Inanspruchnahme der Angebote von Participolis nicht ausschließlich von der Zahlungsfähigkeit der Teilnehmenden abhängt. Von jedem Auftrag sollen zudem 10% in den Solidaritätsfonds fließen. Ansonsten unterl
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