Unterstützung hilfsbedürftiger Personen als auch die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung und dabei insbesondere die berufliche und fachliche Bildung. Zielgruppen sind dabei zum einen schwerbehinderte Menschen, die aufgrund ihrer körperlichen und/oder geistigen Behinderung und/oder psychischen Beeinträchtigung nur erschwert bzw. keinen Zugang zum Arbeitsmarkt haben und damit gesellschaftlich isoliert sind als auch benachteiligte Jugendliche d. h. Jugendliche, welche im Sinne des SGB III förderungsbedürftig sind. Zur Verwirklichung der Gesellschaftszwecke sollen insbesondere Einrichtungen geschaffen werden, in welchen die Zielgruppen bei umfassender und qualifizierter Betreuung sowohl beruflich aus- und fortgebildet als auch arbeitstherapeutisch beschäftigt werden. Dadurch soll den Behinderten und Jugendlichen der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichert und den Behinderten zudem die Eingliederung in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis ermöglicht werden. Durch die Durchführung weiterer geeigneter Betreuungs- und Therapiemaßnahmen sowie die Unterstützung der Zielgruppen auf deren Suche nach einem Arbeitsplatz und eine arbeitsbegleitende Betreuung soll der mit den Einrichtungen verfolgte Zweck verstärkt werden. Weitere Zielsetzung ist es, den betreuten Personen die Entfaltung größtmöglicher Selbständigkeit und ein weitgehend eigenverantwortliches und gesellschaftlich integriertes Leben zu ermöglichen.
Sozialwesen
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