Erbringung multiprofessioneller, d.h. medizinisch-pflegerischer Leistungen auf dem Gebiet der ambulanten Palliativversorgung im Planungsgebiet Lippe auf Grundlage des selektivvertraglichen Versorgungsauftrages der Gesellschaft. Dies beinhaltet Leistungen der Besonderen Ambulanten Palliativversorgung (BAPV) im Rahmen der APV-Vereinbarung (Vereinbarung zur Umsetzung der ambulanten palliativmedizinischen Versorgung von unheilbar erkrankten Paitienten im häuslichen Umfeld) gemäß § 140a SGB V sowie der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung gemäß § 132d SGB V (SAPV). Ferner, die gemeinsame Berufsausübung der Gesellschafter in einer medizinischen Kooperationsgemeinschaft im Sinne des § 23b Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen Lippe (BO-Ä WL) in der jeweils gültigen Fassung sowie in gesetzlich zulässigem Umfang die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern im Bereich der ambulanten Palliativversorgung.
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