Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO), insbesondere die Förderung und der Erhalt der Lebensqualität und der Selbstbestimmung unheilbar erkrankter Menschen in der Versorgungsregion (Kreis Segeberg, Kreis Stormarn, Kreis Pinneberg, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg, Ellerau, Kaltenkirchen Land, Amt Kisdorf) durch die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV).
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