Gründung und der Betrieb eines palliativmedizinischen Konsiliardienstes (im Folgenden auch: PKD) auf der Grundlage insbesondere der gesetzlichen Vorgaben SGB V und der Vereinbarung zur Umsetzung der ambulanten palliativmedizinischen Versorgung von unheilbar erkrankten Patienten im häuslichen Umfeld zwischen den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, zur Erbringung und Koordination der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung sowie der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung im Planungsbereich Ennepe-Ruhr-Kreis.
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