1) Die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, der Wohlfahrtspflege und der Jugendfürsorge. Die Gesellschaft verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Sie will diesen Zweck erreichen, indem sie unter anderem Einrichtungen für sozial benachteiligte junge und erwachsene Menschen fördert und unterhält. Zu diesen Angeboten gehören Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 ff. SGB VIII, wie z.B. Projekte der Wohnungslosenhilfe und der Drogen- und Suchthilfe, oder auch sozialtherapeutische und rehabilitative Maßnahmen, Beratungsangebote, psychosoziale Hilfen, Wohnprojekte und Hilfe im Bereich des Jugendgerichtsgesetzes. 2) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch Hilfe zur Selbsthilfe, also eine nachhaltige Hilfeleistung, die so schnell wie möglich externe fachliche Hilfe überflüssig macht oder wenn dies (noch) nicht möglich ist, sie minimiert. Durchführung der Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 SGB VIII. Die Hilfen zu Erziehung werden grundsätzlich über den Kommunalen Sozialen Dienst der Stadt Hanau sowie über andere Jungendämter in den angrenzenden Landkreis, mit denen die Gesellschaft kooperiert, eingeleitet. Rechtsgrundlage ist das SGB VIII.
Sozialwesen
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