Durchführung und Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Förderung für Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO) bedeuten. Weiterer Zweck der Gesellschaft sind Erziehung, Bildung, Jugendhilfe, Förderung der freien Wohlfahrtspflege und die öffentliche Gesundheitspflege, mit dem Ziel der Inklusion und Integration von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft. Die Gesellschaftszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: Individuelle Sprachförderung, Heilpädagogische Tagesstätten für Vor- und Schulkinder, Interdisziplinäre Frühförderstellen zur Früherkennung und -förderung, Kinderkrippen, -gärten und -horte, Schulen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen, Integrative Kindertagesstätten (Kinderkrippen, -gärten und -horte), Montessorischule (Primär-, Sekundar- und Oberstufe), Pädagogische Akademie, Pädagogischer Beratungsdienst, Therapiezentrum.
Sozialwesen
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