Gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern (Leiharbeitnehmer) an Dritte (Entleiher) im Bereich der Lagerung, Bearbeitung, Verpackung, Konfektionierung, Kommissionierung, Versendung sowie dem Ein- und Verkaufen von Industrie-, Gebrauchs- und Konsumgütern. 2. Befugnisse: Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Geschäftszweck zu fördern, sie darf Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen erwerben und sich an solchen beteiligen.
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
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