1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist a) die Erziehung und die Förderung der Bildung, insbesondere für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, Kriegsopfer und für Flüchtlinge, sowie b) die Förderung der Jugendhilfe. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den professionellen Betrieb von (Lehr-) Werkstätten für verschiedene Werkstoffe und (Lehr-) Betrieben in denen Jugendliche und junge Erwachsene, mit dem Schwerpunkt aus dem in Abs. 2 a) genannten Personenkreis, ohne formellen Schulabschluss, a) durch berufliche Qualifizierungs- und Schulungsangebote sowie Berufsorientierung, oder andere zielführende Maßnahmen in den ersten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt vermitteln werden können und bei der (beruflichen und gesellschaftlichen) Integration unterstützt werden. b) durch Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII i.V.m. mit § 34 SGB VIII, insbesondere der Betrieb eines pädagogisch betreuten Wohnheims für benachteiligte junge Menschen, die nicht zu Hause leben können, zur Förderung auf dem Weg der Verselbstständigung. Durch Angebote für Berufsorientierung für junge Menschen durch Beratung und Unterstützung bei der Berufswahlentscheidung, (Leistung-) Tests, Beratung, Trainings (z.B. Bewerbungstrainings).
Unternehmensberatung
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.