Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen im Sinne von § 1a Absatz 3 des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) an Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft, vorrangig mit Sitz im Geschäftsgebiet der Alleingesellschafterin. Die Gesellschaft ist eine integrierte Unternehmensbeteiligungsgesellschaft. Sie führt ihre Geschäfte nach den Regeln des § 3 UBGG und in den Anlagegrenzen des § 4 UBGG. Die Gesellschaft ist im Rahmen des UBGG berechtigt, alle Rechtsgeschäfte zu schließen und Maßnahmen und/oder Handlungen vorzunehmen, die geeignet sind, den Unternehmensgegenstand der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie kann sich im Inland an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Geschäftsgegenstand beteiligen, solche Unternehmen gründen sowie Zweigniederlassungen errichten.
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