Betrieb von Werkstätten für Menschen mit Behinderung und von Förder- und Betreuungsgruppen, deren Anerkennung von den hierfür zuständigen Behörden ausgesprochen worden sind. Die arbeitstherapeutische Beschäftigung sowie die Erst- und Weiterqualifizierung für Menschen mit Vermittlungshemmnissen nach den Regelungen der Sozialgesetzbücher und berufliche Wiederqualifizierung von schwer vermittelbaren und zuvor längere Zeit arbeitslosen Personen (z.B. Suchtkranke, Arbeitsentwöhnte, Menschen mit Behinderung) unter sozialpädaqogischer Begleitung. In den Werkstätten sollen körperlich, geistig und psychisch behinderte Menschen eine wirksame Eingliederungshilfe zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben finden. Diese Unterstützung soll auch Personen zugutekommen, die schwer vermittelbar sind und zuvor längere Zeit arbeitslos waren. Dauerarbeitsplätze sollen nur für solche behinderte Menschen geschaffen werden, die unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes keine Beschäftigung finden und aus diesem Grund in einer von der Arbeitsverwaltung anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind. Dies trifft nicht zu auf schwer vermittelbare und zuvor längere Zeit Arbeitslose, wie suchtkranke und Arbeitsentwöhnte. Die satzungsmäßigen gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke können auch durch arbeitsteiliges, planmäßiges Zusammenwirken verfolgt werden. Dies bedeutet das gemeinsame, inhaltlich aufeinander abgestimmte und koordinierte Wirken, insbesondere durch gegenseitige Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen (z.B. in den Bereichen Rechnungswesen, Personalwesen, Controlling u.ä.), Serviceleistungen (z.B. in den Bereichen Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit, Fahrdienst, Öffentlichkeitsarbeit, Schulungen, Lieferung von Mittagessen, u.ä.), Produktions- und vergleichbare Dienstleistungen, Beratungs-, Akquise- und Vermittlungsdienstleistungen, Nutzungsüberlassungen sowie Vermietungen und Verpachtungen. Für diese planmäßige Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO kooperieren insbesondere die OWB-Wohnheime- Einrichtungen- ambulante Dienste gem. GmbH, OWB Oberschwäbische Werkstätten gem. GmbH, Stiftung KBZO, KBZO Service und Dienste gGmbH, Integrations-Werkstätten-Oberschwaben gGmbH und Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Süd eG.
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