Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Bildung und Erziehung von Kindern, somit die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung und das Betreiben von Kindertagesstätten, in denen die Kinder betreut und verpflegt werden; die Kinder sozialpädagogisch gefördert werden; der Gedankenaustausch und die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Kindern, Erziehern, Eltern und Freunden der Kindertagesstätten gefördert und unterstützt werden.
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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