Förderung der Jugend- und Behindertenhilfe, der Bildung und Wohlfahrtspflege sowie die Förderung mildtätiger Zwecke. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: die Entwicklung, Ausführung und fachliche Begleitung von Hilfsangeboten für Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien im Rahmen von Hilfen nach SGB VIII gem. §§ 18.3, 19, 27.3, 27.2, 29, 30, 31, 35, 35a; die Entwicklung, Ausführung und fachliche Begleitung von Hilfen für Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen im Rahmen von §§ 53 ff SGB XII (ambulante Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, Gruppenangebote oder Betreutes Einzelwohnen für Erwachsene mit psychischer Erkrankung, körperlicher oder geistiger Behinderung, Angebote für Eltern mit Behinderung; die Entwicklung und Durchführung von Fortbildungsangeboten (Kurse, Seminare, Workshops, Weiterbildungen) für Eltern zur Stärkung ihrer erzieherischen Kompetenzen und für Fachkräfte aus dem psycho-sozialen Bereich zur Stärkung ihrer fachlichen Kompetenzen, insbesondere auf dem Gebiet der Jugend- und Eingliederungshilfe; die Durchführung von Beratungs- und Therapieangeboten für Eltern, Familien und Fachkräfte der Sozialen Arbeit/Beziehungsarbeit zur Stärkung ihrer fachlichen Kompetenz; die Gewährung materieller Hilfen für hilfsbedürftige Personen im Sinne des § 53 AO.
Sozialwesen
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