(1)Der Betrieb des "OSTEL - Jugendhotel Bremervörde" als Integrationsprojekt im Sinne des § 68 Nr. 3c der Abgabenordnung (AO). Das OSTEL - Jugendhotel Bremervörde soll in erster Linie jungen Menschen Unterkunft bieten und zudem Zwecken der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Menschen mit und ohen Behinderungen besonders hinsichtlich der Förderung des Natur- und Umweltbewusstseins dienen. (2)Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke i. S. des Anschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Unterricht & Erziehung
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