Erwachsenen Menschen mit einer Behinderung außerhalb des Elternhauses eine Wohnmöglichkeit in familiärem und sozialem Umfeld zu ermöglichen. Alle Bewohner verfügen mindestens über eine Pflegestufe und sind in einer Werkstatt für Behinderte tätig. Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 ff. SGB XI werden erbracht. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die gemeinsame Gestaltung der Wohngruppe durch die Bewohner und die Mitarbeiter. Die zu betreuenden Erwachsenen sollen durch ihre individuelle Förderung befähigt werden, eigenständig und entsprechend ihren persönlichen Voraussetzungen in ihrer gewünschten Wohnform zu leben. Die Unterstützungsleistungen umfassen die Assistenz bei der Bewältigung des täglichen Lebens, insbesondere der täglichen Hausarbeit, der Freizeitgestaltung, die Begleitung bei Arzt-, Behörden- und Therapiegängen, die Unterstützung im Straßenverkehr sowie die Unterstützung von hygienischen und kosmetischen Bedürfnissen.
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