1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung und des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Gesellschaft erfüllt mit der Verwirklichung ihres Satzungszwecks eine kirchlich-diakonische karitative Aufgabe. Sie betätigt sich in der Bindung an das Evangelium in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Evangelischen und der Katholischen Kirche sowie in Achtung der Menschenwürde. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung, den Betrieb bzw. die Übernahme von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sowie den damit zusammenhängenden Betrieben und Arbeitsmaßnahmen, um diesen Personen gesellschaftliche Teilhabe (Inklusion) in Form eines weitgehend normalen Lebens zu ermöglichen. Für Personen, die wegen ihrer Behinderung unter den üblichen Arbeitsbedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes keine Arbeit finden, stellt die Werkstatt für Menschen mit Behinderung Dauerarbeitsplätze zur Verfügung. Die Förderung und Betreuung von Menschen mit Behinderung umfasst auch deren Beratung und die Beratung ihrer Angehörigen. 3. Zweck der Gesellschaft ist auch die Zuwendung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO an andere Körperschaften für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke, insbesondere zur Förderung der in Ziffer 1 genannten Zwecke. Solche Mittel wird die Gesellschaft vorrangig die dem Unternehmensverbund \"Heilpädagogische Hilfe Osnabrück\" angeschlossenen Unternehmen in ihrer Eigenschaft als steuerbegünstigte Körperschaften zuwenden. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. In diesem Rahmen darf die Gesellschaft auch vergünstigte Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften erbringen. 4. Ferner kann die Gesellschaft auch Werkstatt- und Kleiderläden sowie andere Einrichtungen, Dienste und Maßnahmen für und mit Menschen mit Behinderung betreiben bzw. übernehmen. 5. Der Satzungszweck wird auch durch das planmäßige Zusammenwirken im Sinne einer Kooperation gemäß § 57 Abs. 3 AO mit den ebenfalls gemäß §§ 52 ff AO als steuerbegünstigt anerkannten Körperschaften des Unternehmensverbunds \"Heilpädagogische Hilfe Osnabrück\", dazu gehörend die Heilpädagogische Hilfe Osnabrück gGmbH, die Osnabrücker Werkstätten gGmbH, die Heilpädagogische Hilfe Osnabrück Wohnen gGmbH und die Heilpädagogische Hilfe Osnabrück Kindheit und Jugend gGmbH, die OSNA-Integ gGmbH sowie der Heilpädagogische Hilfe Osnabrück e.V. als Konzernspitze, verwirklicht. Die Art und Weise der Kooperation geschieht durch: die kaufmännische Vertretung der Verbundgesellschaften, die Erbringung von Personaldienstleistungen, insbesondere Geschäftsführungsgestellungen, an die vorgenannten Gesellschaften, Marketing- und Kommunikationsleistungen, Qualitätsmanagement, Projektmanagement, Anmietung und Nutzung von Immobilien und Inventar von Seiten des Heilpädagogische Hilfe Osnabrück e.V., die Inanspruchnahme von Lieferungen und Leistungen von Verbundunternehmen, z.B. Waren- und Lebensmittellieferungen oder Garten- und Landschaftsdienstleistungen.
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Sozialwesen
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