Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur des Landkreises Osnabrück durch Förderung der Wirtschaft, insbesondere durch Industrieansiedlung, Beschaffung neuer Arbeitsplätze und Sanierung von Altlasten. Zudem kann die Gesellschaft bei Bedarf Aufgaben des kommunalen Flächenmanagements zur Sicherung unterschiedlicher Raumansprüche für den kommunalen Bereich übernehmen. (2) Der Gegenstand des Unternehmens wird in zwei Geschäftsbereiche gegliedert, den Geschäftsbereich "oleg-Projekte" und den Geschäftsbereich "oleg-Flächenmanagement". Der Geschäftsbereich "oleg-Projekte" wird insbesondere durch folgende Tätigkeiten verfolgt: a) Analysen über die Erwerbs- und Wirtschaftsstruktur einzelner Regionen und Standorte, b) Informationen über Standortvorteile und Fördermaßnahmen der betreffenden Region, c) Informationen über Wirtschaftsmaßnahmen von Bund, Länder und Gemeinden sowie der Europäischen Union, d) Anwerbung und Ansiedlung von Unternehmen, e) Beratung und Betreuung von Kommunen und ansiedlungswilligen Unternehmen in Verfahrens-, Förderungs- und Standortfragen, f) Beratung bei der Beschaffung von Gewerbegrundstücken in Zusammenarbeit mit der örtlichen Gemeinde, g) Beschaffung und Veräußerung von Grundstücken zur Ansiedlung, Erhaltung oder Erweiterung von Unternehmen, h) Vermietung oder Verpachtung von Geschäfts- und Gewerberäumen an Existenzgründer für einen beschränkten Zeitraum (bis zu 5 Jahren), einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen (z.B. Technologiezentren), i) Durchführung oder Förderung der Sanierung von Altlasten für Zwecke der Ansiedlung, Erhaltung oder Erweiterung von Unternehmen. Der Geschäftsbereich "oleg-Flächenmanagement" wird insbesondere durch folgende Tätigkeiten verfolgt: a) Erwerb und Veräußerung, Vermietung oder Verpachtung von Flächen und auch Tauschflächen und aufstehenden Gebäuden im Rahmen eines vorausschauenden Flächenmanagements, b) Errichtung, Erwerb und Veräußerung, Vermietung oder Verpachtung von Geschäfts- und Gewerberäumen einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen zur Ansiedlungsförderung und zur Unterstützung der ansässigen Wirtschaft. (3) Die eigenständige Wirtschaftsförderung des Landkreises Osnabrück und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden bleibt unberührt. (4) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die zum Erreichen des Gesellschaftszweckes dienlich sind. Zu diesem Zweck kann sich die Gesellschaft an anderen Unternehmen, Gesellschaften und Institutionen unmittelbar oder mittelbar beteiligen und/oder deren Geschäftsführung übernehmen, wenn dies mittelbar der Verwirklichung des Gesellschaftszwecks dient.
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