Erarbeitung von neuen Abfallwirtschaftskonzepten, die Umsetzung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen durch Planung und Errichtung von Infrastrukturen für Abfallbehandlungsanlagen sowie die Entwicklung von Strategien im Bereich der Abfallentsorgung und Reststoffverwertung, und zwar für folgende Bereiche: - Schadstoffsammlung aus privaten Haushalten und Kleingewerben, -Aufbereitung von Bauabfällen und Gewerbemüll, - Aufbereitung von Stoffen und Produkten, die aus gesetzlichen oder freiwilligen Rücknahmen angedient werden, -Kompostierung von nativen Abfällen, - Behandlung von Restmüll. Weiter befaßt sich die Gesellschaft mit der Durchführung der Planfeststellungsverfahren und sonstigen Genehmigungsverfahren sowie mit der Sicherstellung von Grundstücken. Die Gesellschaft übernimmt Öffentlichkeitsarbeiten und pflegt insbesondere den Kontakt mit den Medien und den Behörden. Die Gesellschaft kann sowohl die Abfallentsorgung und Reststoffverwertung als eigenes Geschäft betreiben, wie auch sich von entsorgungs-pflichtigen Körperschaften als Dritte beauftragen lassen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich sind. Sie darf Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und sich daran beteiligen. Dies gilt auch für Unternehmen mit Beteiligung entsorgungspflichtiger Körperschaften. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.
Entsorgungsbetriebe
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