Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2 Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, der Eziehung, des Wohlfahrtswesens und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger mildtätiger und kirchlicher Zwecke sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personnen im Sinne des § 53 AO, die infolge ihres Körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) den Betrieb und die Unterhaltung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, vor allem des stationären Wohnens in Lemförde einschließlich der dazu gehörenden Einrichtugen und Dienst; b) ambulante Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe; c) Betrieb von Kindertagesstätten: d) lerntherapeutische Hilfen; e) Jugendsozial- und Migrationsarbeit; f) schulische Sozialarbeit: g) Jugendpflege und solzialpflegerische Aufgaben. 4. Der Satzungszweck kann auch verwirklicht werden durch die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in Ziffer 2 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden.
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