Förderung von Kunst und Kultur nach § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO sowie die Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe nach § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Einzelunterricht bei Mitgliedern des Orchesters der Münchner Philharmoniker; Bildung von Ensembles, um Kammermusikliteratur zu erarbeiten und diese im Konzert aufzuführen; Mitwirkung bei Proben und Konzerten der Münchner Philharmoniker; Vorbereitung auf das Probespiel für ein Engagement bei einem Orchester; Durchführung von Kursen für mentales Coaching und Physiocoaching; Fortbildung mit externen Experten einschließlich der Durchführung von Meisterkursen; Mitwirkung beim Thema Musikvermittlung, um Hemmschwellen von Jugendlichen für klassische Musik abzubauen und den musikalischen Horizont zu erweitern.
Kunstgalerien und Museen
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