Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung sowie der Jugendhilfe; der Förderung von Kunst, Kultur und Sport; der Förderung des Umweltschutzes und Tierschutzes; der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie der Unterstützung von Menschen in Lebensgefahr; der Förderung hilfebedürftiger Menschen im Sinne des § 53 Nr. 1 und 2 AO; Fördertätigkeiten gemäß § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung von Projekten im Sinne des § 2.1 durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Körperschaft des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO. Die Gesellschaft darf weiterhin gemäß § 58 Nr. 2 AO teilweise Mittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften zuwenden, soweit diese einen Zweck verfolgen, der mit zumindest einem der Zwecke der Gesellschaft inhaltlich identisch ist und soweit sichergestellt ist, dass der Empfänger die Mittel für diese Zwecke verwendet. Der Zweck der Gesellschaft zur Förderung der "Erziehung Volks- und Berufsausbildung sowie der Jugendhilfe" wird insbesondere verwirklicht durch unentgeltliche Beratungsangebote bei schulischen und persönlichen Problemen. Durch die Unterstützung bei der Ausbildungsvorbereitung, Berufsorientierung und bei der Ausbildungsplatzsuche sowie durch Talentförderung und Hochbegabtenförderung. Durch soziale Gruppenarbeit und nationale und internationale Schulungsangebote, Veranstaltungen, Fachvorträgen, Workshops, Internetangebote sowie der Förderung und Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und der Zivilcourage. Der Zweck der Gesellschaft zur Förderung zur "Förderung der Kunst und Kultur" wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von nationalen und internationalen Ausstellungen, Fachvorträgen und Workshops, Konzerten und sonstiger Veranstaltungsformaten, lnternetangeboten, Maßnahmen die der Talentförderung von Künstlerinnen und Künstlern dienen sowie durch Unterstützung des Kulturaustausches durch internationale Kooperationen. Der Zweck der Gesellschaft zur Förderung des Sports wird insbesondere verwirklicht durch Kurse, Workshops, Seminare, Veranstaltungen und Vorträge, in denen die verschiedensten Aspekte des Yoga und verwandter Disziplinen sowie sonstige Sportarten sowohl im In- wie auch im Ausland gelehrt werden sowie die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Talentfindung und Förderung. Der Organisation und Durchführung von Wettbewerben, Veranstaltungen und Projekten um einen übergreifenden Austausch zu ermöglichen sowie zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit. Der Zweck der Gesellschaft zur Förderung des "Umweltschutzes und des Tierschutzes" wird insbesondere verwirklicht durch nationale und internationale Umwelt-, Tier- und Klimaschutzprojekte und durch Öffentlichkeitsarbeit sowie durch Aufklärung und Beratung über Probleme der Lebens-, Umwelt- und Tiergefährdung mithilfe eigener Veröffentlichungen, Fachvorträgen, Studien, Workshops, Lehrgängen, lnternetangeboten und Ausstellungen um das bürgerschaftliche Engagement für den Umweltschutz und den Tierschutz auf allen Ebenen zu fördern. Die Unterstützung hilfebedürftiger Menschen und von Menschen in Lebensgefahr und die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie der öffentlichen Gesundheitspflege geschieht u.a. durch Beratung, durch Rekrutierung, Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Hilfsdiensten, Versorgungsdiensten, Gesundheitsvorsorge bzw. der vorbeugenden Gesundheitshilfe, medizinischer Versorgung oder logistischen sowie administrativen Aufgaben sowie die Finanzierung von und Teilnahme an Hilfsmaßnahmen mit den vorgenannten Leistungen. lm Rahmen der Zweckbestimmung unterhält die Gesellschaft Beratungs-, Erziehungs-, und Lehreinrichtungen und setzt dafür geeignete Programme und Lehrmaterialien ein, welche einmalige oder dauerhafte Projektarbeiten ermöglichen. Die Gesellschaft unterhält weiterhin Räume und örtliche und ü
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