Erbringung von Gebäudedienstleistungen jeglicher Art und der Handel mit damit zusammenhängenden Waren. Dazu gehören insbesondere: a) Reinigungen aller Art in und an Gebäuden und Immobilien sowie deren Ausrüstungen, Ausstattungen und Einrichtungsgegenständen, b) Reinigung und Pflege von Au- ßenbereichen der Gebäude und Immobilien einschließlich der Begrünung und Bepflanzung von Höfen, Vorgärten, Grünanlagen und Straßenbegrünung, c) Durchführung von Reinigungsarbeiten auf Straßen und Plätzen einschließlich des Winterdienstes, d) Übernahme von Hausmeister- und Hauswartdiensten, e) Übernahmen von Pförtnerdiensten, f) Handel mit Waren, Maschinen und Geräten, die dem Gegenstand des Unternehmens entsprechen, soweit dieser nicht an besondere gesetzliche Regelungen gebunden ist, einschließlich Import und Export. g) Übernahme von Vertretungen, Beratungen und Verwaltung, soweit diese Tätigkeiten keiner besonderen Genehmigung unterliegen. h) Einkauf von handwerklichen Leistungen, Sicherheitsdienstleistungen und deren Vermittlung.
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