Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung AO 800 § 53 'steuerbegünstigte Zwecke' Abs. 1 und Abs. 2. Die Zielgruppen der Gesellschaft sind: a) ältere Menschen und Behinderte, die in Folge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfen Dritter angewiesen sind oder deren Bezüge nicht höher sind als der vierfache Regelsatz der Sozialhilfe im Sinne des § 22 des BSHG. b) Langzeitarbeitslose (bei denen eine soziale, psych. oder körperl. Beeinträchtigung vorliegt) und Sozialhilfeempfänger, die versuchen auf dem Arbeitsmarkt eine Stelle zu finden. Satzungszweck und Gegenstand des Unternehmens sind insbesondere die unentgeltliche Beratung und Hilfeleistungen für ältere Menschen und Behinderte, für die nach § 1896 BGB eine gerichtl. Betreuung eingerichtet werden soll bzw. eingerichtet wurde, sowie die Beratung von Langzeitarbeitslosen und Sozialhilfeempfängern. Die Leistungen des Unternehmens sind wie folgt: a) Beratung von älteren Menschen und Behinderten für die nach § 1896 BGB eine gerichtliche Betreuung eingerichtet werden soll (kostenfreie Beratung). b) Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Die Mitarbeiter der gGmbH unterstützen die Behinderten und älteren Menschen nur bei der Durchführung der Hausarbeiten. Der Schwerpunkt bei dieser Tätigkeit liegt im 'unterstützenden' Bereich und setzt ein Mitwirken des behinderten und älteren Menschen voraus. c) Hilfen bei der Erledigung von Einkäufen. Die Aufgabe des Mitarbeiters der gGmbH besteht darin, den behinderten oder älteren Menschen bei der Erledigung von Einkäufen zu begleiten und Hilfeleistungen zu leisten. Auch dieses Angebot setzt ein Mitwirken des behinderten/älteren Menschen voraus und darf nicht einem kommerziellen Einkaufsservice gleichgesetzt werden. d) Hilfen bei Arztbesuchen. Auch dieses Angebot wird durch die gGmbH angeboten. Hierbei liegt der Schwerpunkt in der Begleitfunktion des Behinderten oder älteren Menschen. Dieser Dienst darf nicht einem Taxi-Betrieb gleichgesetzt werden, da es sich um eine 'Begleitung' handelt. e) Soziale Betreuung von älteren u. behinderten Menschen, die ebenfalls der Zielgruppe § 1896 BGB entsprechen. Hierbei handelt es sich um regelmäßige oder auch unregelmäßige Besuche bei der Zielgruppe, um eine soziale Isolierung/Isolation zu verhindern. Dieses Angebot wird ohne Berechnung von Kosten durchgeführt (unentgeltlich angeboten). Die Besuche sollen schwerpunktmäßig bei älten Menschen oder Behinderten durchgeführt werden, die wenig Außenkontakte haben. f) Soziale Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Es soll versucht werden, Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfänger kostenlos zu beraten. Durch diese Beratung und Hilfestellung sollen die Chancen am Berufsleben teilzunehmen, verbessert werden. Die unter b), c), d) genannten Leistungen werden in Härtefällen unentgeltlich durchgeführt;ansonsten werden die Leistungen zum Selbstkostenpreis (ohne Overheadkosten) erledigt. Die Gesellschaft kann sich an anderen gleichartigen Unternehmen beteiligen und deren Geschäftsführung übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die in § 2 dieses Vertrages aufgeführten gemeinnützigen Zwecke verwendet werden.
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