(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (hier § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 AO). (2) Zweck der Gesellschaft ist die Bereicherung der Kulturvielfalt in der Oberpfalz durch die Förderung der Bekanntheit und Wertschätzung der Kunstform der Oper und des Interesses der Bevölkerung daran. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: -Finanzierung, Organisation und Durchführung von Musiktheaterprojekten, ergänzt durch erklärende Werkeinführungen. -Einbindung oberpfälzer Schulen und deren Schülerinnen und Schüler durch Schulvorstellungen oder die Unterstützung von geeigneten Schulprojekten, wie z. B. P-Seminar-Projekten, Referaten etc. -Integrierung von Laienchorsängern in den Opernchor, um an die Kunstform der Oper heranzuführen und Berührungsängste abzubauen. Zur Zielgruppe der Gesellschaft gehören alle Bürgerinnen und Bürger, unter anderem Schülerinnen und Schüler.
Interessengemeinschaften
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