Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, Erziehung und Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 und 7 AO). Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: Qualifizierte Bildungs- und Erziehungsangebote in Gruppen- und Einzelunterricht (Schwerpunkte: Musik-, Tanz- und Theaterpädagogik), Sprachförderung im Kindergarten- und Grundschulbereich, Lernförderung für entwicklungsgefährdete Kinder und Jugendliche, kreative Projektarbeit mit dem Fokus auf selbstbestimmtem Lernen und Partizipation. Die Verwirklichung des Zwecks erfolgt insbesondere durch folgende Mittel: Subventionen und Zuwendungen der öffentlichen Hand, Unterstützung durch Privatpersonen und Unternehmungen, Spenden, Sponsoring, Erträgen aus eigenen Veranstaltungen und Unternehmungen.
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