Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) im Rahmen der vertragsärztlichen (und privatärztlichen) Versorgung sowie sonstigen ärztlichen Tätigkeiten sowie Aufbau von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 Abs. 1 SGB V in den danach zulässigen Organisationsformen und unter Beteiligung der danach zugelassenen Leistungserbringer. Organisation, strategische Beratung und betriebswirtschaftliche Unterstützung beim Betrieb und der Außendarstellung des Medizinischen Versorgungszentrums bzw. der Medizinischen Versorgungszentren sowie Bereitstellung von Räumen, medizinischen Geräten und der erforderlichen technischen und apparativen Ausrüstung und von geeignetem Personal und auch Bereitstellung von sämtlichen Dienstleistungen zur Sicherstellung und zur Förderung einer optimalen medizinischen Versorgung der in dem Medizinischen Versorgungszentrum oder in den Medizinischen Versorgungszentren behandelten Patienten.
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