Ausführung aller Arbeiten des Elektrotechnikerhandwerks sowie die Tätigkeit als Generalübernehmer für Bauleistungen, d.h. die Durchführung von Baumaßnahmen für fremde Rechnung, jedoch unter Beauftragung von Subunternehmern. Das Unternehmen ist befugt, alle Leistungen zu erbringen, die dem vorgenannten Gesellschaftszweck dienen und für die eine behördliche Konzession oder Erlaubnis nicht notwendig ist. Soweit Leistungen erbracht werden, die einer gesetzlichen Genehmigung, Zulassung o.ä. bedürfen, wird das Unternehmen die entsprechende Konzession oder Erlaubnis vor Auftragsannahme einholen. Sollte die entsprechende Konzession oder Erlaubnis nicht erteilt werden, werden die entsprechenden Tätigkeiten an Subunternehmer vergeben, die über die entsprechenden Qualifikationen verfügen. Soweit Leistungen erbracht werden, die dem Handwerk unterliegen, wird die Gesellschaft die Tätigkeit nur und erst aufnehmen, wenn die dazu erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
Bauinstallationen
Elektriker und Elektroinstallateure
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