1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a) des Tierschutzes b) des Umwelt- und Naturschutzes c) der Tier- und Pflanzenzucht d) des Verbraucherschutzes und der Verbraucherberatung e) der Wissenschaft f) der Volksbildung (2) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Die Entwicklung innovativer artgerechter Haltungsformen für Nutztiere und die Kommunikation der entwickelten Konzepte zur artgerechten Nutztierhaltung sowie durch Aufklärungsarbeit der Öffentlichkeit in Nutztierhaltung, Naturschutz & der Artenvielfalt, insbesondere die Unterrichtung von Landwirten in artgerechten Tierhaltungsformen und ganzheitlicher ökologischer Landwirtschaft. Öffentlichkeitsarbeit zur Schaffung eines Bewusstseins für die Möglichkeit der tierwohlfreundlichen Nutztierhaltung und damit die Erzeugung eines gesellschaftlichen Wandels zum Wohl der Tiere. b) Einrichtung & Betreibung eigener Musterlandwirtschaftsbetriebe als Zweckbetriebe zur artgerechten Nutztierhaltung. Neben der artgerechten Tierhaltung sind ökologische Landwirtschaft, aktiver Naturschutz und die Förderung der Artenvielfalt wichtige Ziele dieser Musterlandwirtschaften als Zweckbetriebe. Anlage von Streuobstwiesen als Biotope, Pflanzung von ökologisch wertvollen Bäumen und Hecken. Verbraucheraufklärung über den Nutzen solcher Maßnahmen. c) Die Auswahl und Zucht von Tier- und Pflanzenrassen, die für eine tierwohlfreundliche ganzjährige Weidehaltung und andere tierwohlfreundliche Zucht- und Haltearten geeignet sind. d) Aufklärung der Verbraucher und der allgemeinen Öffentlichkeit über gesunde, ökologische Ernährung; das in Kontakt bringen von Verbrauchern mit der Herkunft ihrer Lebensmittel durch Verbraucher- Aufklärung und Hilfestellung für eine gesündere/ökologische Ernährung. e) Erforschung, wie sich Nutztiere in ganzjähriger Weidehaltung halten lassen (statt wie bisher in Ställen). Welche Rassen sich hierfür eignen, welche Platzansprüche die Tiere haben, wie eine natürliche Reproduktion organisiert werden kann und wie eine Messung des Wohlbefindens der Tiere objektiviert werden kann. Hierzu dienen auch und insbesondere die von der Gesellschaft unterhaltenen Zweckbetriebe als Musterlandwirtschaftsbetriebe. Die Ergebnisse der Forschung werden veröffentlicht. f) Schulung der Öffentlichkeit und Dritter über die Vorteile artgerechter und tierwohlorientierter Nutztierhaltung und des Tier- und Naturschutzes anhand eines konkreten Schulungskonzepts auf Basis der durch die Maßnahmen unter e) erworbenen Kenntnisse.
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