1. Zweck der Körperschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, der Wohlfahrtspflege und die Unterstützung von hilfsbedürftigen Menschen im Sinne des § 53 AO. 2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - den Betrieb und die Fortentwicklung des früheren Landesfachkrankenhauses für Psychiatrie und Neurologie in Mühlhausen; - den Betrieb eines Heimbereichs für Kinder- und Jugendliche sowie für Menschen, die infolge ihres Alters und/oder körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind; - die ehrenamtliche Betreuung und Begleitung von Patienten und Bewohnern; - die Bereitstellung seelsorgerischer Dienste für Patienten, Bewohner und Mitarbeitende; - die Einrichtung entsprechend ausgestatteter Räumlichkeiten für das Abhalten religiöser Veranstaltungen sowie Unterhaltung von Gebetsstätten für das Abhalten von Gottesdiensten; - die Förderung von krankenhausbezogener Fort- und Weiterbildung, insbesondere als akademisches Lehrkrankenhaus und in der Ausbildung diverser Berufsbilder, einschl. der Studentenhilfe u. a. durch das Betreiben der Hainich Akademie.
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