1. Die Anschaffung und Weiterveräußerung von Waren ohne Unterschied, ob die Waren unverändert oder nach einer Bearbeitung oder Verarbeitung weiterveräußert werden. 2. Die Übernahme der Bearbeitung oder Verarbeitung von Waren für andere, sofern das Gewerbe nicht handwerksmäßig betrieben wird. 3. Die Übernahme der Beförderung von Gütern oder Reisenden. 4. Die Geschäfte der Handelsvertreter oder der Handelsmakler. 5. Die Verlagsgeschäfte sowie die sonstigen des Buch- und Kunsthandels. 6. Die Geschäfte der Druckereien, sofern das Gewerbe nicht handwerksmäßig betrieben wird.
Gütertransporte
Druck
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