Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke § 53 der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Zivilbeschädigte und behinderte Menschen, die Förderung des Wohlfahrtswesens, Förderung der Tierzucht sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, behinderter und kranker Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind und die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, ggf. auch als Integrationsobjekt. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch das Betreiben eines Ökohofes für behinderte und kranke Personen, in dem Arbeits-, Ausbildungs- und Betreuungspiätze für behinderte und kranke Personen in einem ökologisch wirtschaftenden Landwirtschaftsbetrieb errichtet werden. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt in erster Linie nicht eigenwirtschaftlichen Zwecken dienende Ziele. Die Gesellschaft verfolgt keine politischen Ziele. Der gemeinnützige Zweck der Förderung der Tierzucht wird u. a. durch die Erhaltung bedrohter Nutztierrassen im Archehof umgesetzt.
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