Gesellschaft verfolgt den Zweck der Förderung des Natur- und Umweltschutzes (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nr. 8 AO), der Förderung der Pflanzenzucht (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nr. 23 AO) sowie der Förderung der Bildung auf dem Gebiet der Pflanzenkunde (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nr. 7 AO). Diese Zwecke sollen insbesondere verwirklicht werden durch a) die Anlage, den Erhalt und die Pflege eines Permakulturhofs zur Schaffung von nachhaltigen und naturnahen Kreisläufen sowie eines sich selbst regulierenden Ökosystems; b) die Züchtung und Sammlung alter Obst- und Gemüsesorten sowie Kräuter, um sie für die Allgemeinheit und zur Sicherung der biologischen Vielfalt dauerhaft zu erhalten; c) die Durchführung streuobstpädagogischer Seminare, um ein allgemeines Bewusstsein für die Bedeutung von Streuobstwiesen als historisch gewachsenem Bestandteil unserer Kulturlandschaft zu schaffen und Wissen im Hinblick auf Abläufe in der Natur zu vermitteln.
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