Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Ihre Tätigkeit richtet sich auf die Förderung solcher Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe Anderer angewiesen sind. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch Errichtung, Unterhaltung und Ausbau von Werkstätten für behinderte Menschen. Es handelt sich dabei um Einrichtungen, die nach den Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes förderungsfähig sind und Personen Arbeitsplätze bieten, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, ferner um Einrichtungen der Beschäftigungs- und Arbeitstherapie, die der Eingliederung von behinderten Menschen dienen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar gefördert werden kann. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich anderer Unternehmen oder solche Unternehmen sowie Hilfe- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten.
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