Förderung von Menschen mit Behinderungen durch Erziehung, Assistenz, Allgemein- und Berufsbildung, durch Maßnahmen der Jugendhilfe sowie durch wohltätige Unterstützung besonders Hilfebedürftiger. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch den Betrieb geeigneter Einrichtungen und durch die Durchführung geeigneter Maßnahmen, insbesondere: Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen; Unterhalt von Förderstätten und Förderplätzen; Feststellung der Arbeitsmarktfähigkeit und der beruflichen Orientierung von Menschen mit Behinderungen; Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von Integrationsprojekten; Durchführung von Assistenz- und Begleitangeboten im Rahmen des Budget für Arbeit für Menschen mit Behinderungen sowie des Budget für Ausbildung; Durchführung von Maßnahmen zur Befähigung unserer Mitarbeiter mit Behinderungen zur Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit dem Ziel des Überganges in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis; Durchführung von Berufsbildungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen. Alle Einrichtungen und Maßnahmen dienen einer wirksamen Eingliederung von Menschen (mit Behinderungen) zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben. Für Personen, die wegen ihrer Behinderung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes keine Arbeit finden, stellt die Gesellschaft ein entsprechendes Begleitangebot zur Verfügung.
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