Freiwillige, einmalige, wiederholte oder laufende Unterstützung von Betriebsangehörigen und ehemaligen Betriebsangehörigen der Trägerunternehmen und deren Angehöriger bei Hilfsbedürftigkeit, Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und im Alter. Trägerunternehmen können inländische Gesellschaften sein, an denen die O & K Orenstein & Koppel AG mit mindestens 50 % am Gesellschaftskapital beteiligt ist. Die Trägerschaft wird durch Vereinbarung zwischen dem eintretenden Trägerunternehmen und der O & K - Hilfe Gesellschaft mit beschränkter Haftung begründet und beendet, ohne daß es einer Satzungsänderung bedarf. Die Vereinbarung bedarf der Zustimmung der O & K Orenstein & Koppel AG. Trägerunternehmen sind zur Zeit - O & K Orenstein & Koppel Aktiengesellschaft sowie die - O & K Rolltreppen GmbH.
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Sonstige: Dienstleistungen & Service
Sozialwesen
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