Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Berufsbildung gemäß § 52 Absatz 2 Nr. 7 Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb einer Schulungsstätte zur Aus- und Fortbildung im Bereich Werkzeug- und Maschinenbau. Die Schulungsteilnehmer werden mit CAD/CAM vertraut gemacht. CAD/CAM steht für Computer-Aided Design bzw. Computer-Aided Manufacturing (computergesteuerte Planung und Fertigung) und bezieht sich auf Software, die sowohl bei der Planung und Entwicklung als auch bei der Fertigung von Produkten eingesetzt wird. Zur Sicherstellung der Qualität der Schulungen und Zugang zu zeitgemäßer Technik besteht eine Kooperation mit Softwareanbietern.
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