1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist . die Förderung der Behindertenhilfe; . die Förderung von Kunst und Kultur; . die Förderung der Berufsbildung; . die Förderung des Wohlfahrtswesens; . die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und . die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch . die Errichtung, den Betrieb und Unterhalt von Werkstätten für behinderte Menschen, von Förderstätten und Heimen bzw. sonstigen Wohnstätten durch die Vorhaltung von ambulanten Angeboten und anderen auf den Sozialgesetzbüchern IX und XII basierenden Dienstleistungen und Einrichtungen - insbesondere für erwachsen Blinde und Sehbehinderte mit zusätzlicher Behinderung oder sonstigen Leistungseinschränkungen. Es werden unter anderem kombinierte Wohn- und Betreuungsangebote (Betreutes Wohnen oder andere Wohnformen) im Sinne des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes- WBVG an hilfsbedürftige Personen im Sinne des § 53 AO angeboten. Eine Erweiterung der Teilhabe am Arbeitsleben kann auch als sog. \"anderer Leistungsanbieter\" gem. § 60 SGB IX erfolgen. . Unterstützung, Begleitung, Beratung und Information von Menschen mit Behinderung, insbesondere erwachsenen Blinden und Sehbehinderten mit zusätzlicher Behinderung oder sonstigen Leistungseinschränkungen, von Angehörigen oder gesetzlichen Vertretern und von Behörden, Firmen und Institutionen mittels Betrieb eines mobilen Beratungs-, Sozial- und Rehabilitationsdienstes. . Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Erbringung existenzsichernder Leistungen, u.a. auch Leistungen zu Lebensunterhalt. . Freizeitmaßnahmen und andere soziale Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensumstände von Menschen mit Behinderung. . Organisation und Durchführung von öffentlich zugänglichen Kulturveranstaltungen jeder Art. 4. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden. Die Förderung kann auch durch die (vergünstigte) Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 5. Die Mittelbeschaffung geschieht zudem durch Spendenentgegennahmen sowie aus Schenkungen, Vermächtnissen und sonstigen Zuwendungen Dritter. Solche Mittel kann die Gesellschaft teilweise oder vollständig an die vorgenannten steuerbegünstigten Körperschaften weiterleiten, wobei vorrangig die der Gesellschaft angeschlossenen Unternehmen in ihrer Eigenschaft als steuerbegünstigte Körperschaften gefördert werden sollen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 6. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes unmittelbar dienlich sind. Sie darf hierzu im Rahmen des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung weitere Zweckbetriebe betreiben. 7. Die Gesellschaft ist zudem berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen, eigene Tochtergesellschaften zu gründen sowie Zweigniederlassungen zu errichten, welche unmittelbar dem Gesellschaftszweck dienen. 8. Die Gesellschaft verwirklicht die in § 2 Absatz 2 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen von Leistungen, insbesondere durch das Erbring
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