Förderung gemeinnütziger Zwecke, insbesondere der Wissenschaft und Forschung, Bildungund Erziehung, Umwelt- und Landschaftsschutz, Jugendhilfe, des demokratischen Staatswesens, der Völkerverständigung, Integration und des Jugendaustauschs. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch Gründung, Durchführung und Förderung von und Beteiligung an Bildungseinrichtungen jeder Art, insbesondere Schulen und Kindergärten; Vergabe von Stipendien; Förderung wissenschaftlicher Projekte auf den in vorgenannten Gebieten und ihre praktische Durchführung; Durchführung und Förderung von Projekten zur Integration religiöser und kultureller Minderheiten in die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere von Kindern und Jugendlichen auf dem Gebiet Bildungswesen; Durchführung und Förderung von Projekten der Landschaftspflege sowie Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen von Pflanzen, Tieren und Menschen, insbesondere durch ökologischen Anbau sowie artgerechte Tierhaltung und Aufzucht; Durchführung und Förderung von Kunst- und Kulturprojekten; Förderung von Künstlern und Kunstschaffenden zur Schaffung von Kunst sowie Durchführung und Förderung von Projekten des Katastrophenschutzes und der Katastrophenhilfe. Zweck ist auch Mittelbeschaffung im Sinne von § 58 Nr. 1 AO für die vorgenannten Zwecke.
Interessengemeinschaften
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