Ausübung der Versicherungstätigkeit gemäß Anlage Nr. 1 des Versicherungsgesetzes Klassifizierung der Versicherungszweige nach Versicherungsarten: Teil 8 - Versicherungszweige der Lebensversicherung 1. a) Erlebensfall-versicherung, Todesfallversicherung, Versicherung auf den Todes-und Erlebensfall, Erlebensfallversicherung mit Beitragsrückgewähr, Kapitallebensversicherung, b) Renten-versicherung, c) Zusatzversicherung zu Lebensversicherung insbesondere bei Körper-verletzung einschließlich Arbeitsunfähigkeit, bei Tod durch Unfall und bei Invalidität durch Unfall oder Krankheit. 3. Versicherung gemäß Punkt 1 Bst. a) und b) gebunden an Investitionsfonds. Alle vorstehend genannten Tätigkeiten werden im Einklang mit der Genehmigung der Nationalbank der Slowakei ausgeübt.
Lebensversicherung
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