Förderung der Jugend-, Erziehungs- und Altenhilfe i.S.d. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO Diese Unternehmenszwecke werden insbesondere durch den Betrieb und die Führung sozialer Einrichtungen und Dienste, die der stationären, teilstationären und ambulanten Pflege alter und kranker Menschen dienen (Pflegeheime, Tagespflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste) erreicht. Weiterhin werden Kindertagesstätten betrieben. Ergänzend werden Unterstützungsdienste für hilfebedürftige alte und kranke Menschen angeboten (Alltagsbegleitung, Essenzubringerdienste, Organisation von Nachbarschaftshilfe, Einkaufs- und Besorgungsdienste).
Sozialwesen
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